Aufgehoben - Abkochgebot im Bereich der Wasserversorgung Stammbach

    Aufgehoben - Chlorung ab dem 11.10.2023

    13.11.2023:

    Die Anordnung zur Chlorung wurde vom Gesundheitsamt aufgehoben. Somit wird die Chlorung allmählich zurückgefahren und Ende der Woche gänzlich eingestellt.

    26.10.2023:

    Das für den Bereich der Wasserversorgung Stammbach angeordnete Abkochgebot vom 10.10.2023 wurde vom Gesundheitsamt aufgrund mehrerer negativen Proben mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
    Die Anordnung der Chlorung bleibt aus Vorsorgegründen zunächst eine Zeitlang bestehen.

    20.10.2023:

    Die aktuellen Probenergebnisse (s.u.) verzeichnen keine Auffälligkeiten. Erst nach mehrfacher negativer Beprobung wird und kann das Abkochgebot vom Gesundheitsamt aufgehoben werden. Daher gilt weiterhin das Abkochgebot für beide Wasserversorgungsbereiche der Karlsberggruppe und der Gemeindewerke Stammbach.

    16.10.2023:

    Der Fremdkörper wurde ordnungsgemäß entfernt und die Ursache wird derzeit beseitigt. Die betroffenen Wasserkammern wurden geleert und werden desinfiziert. Die Beprobungen finden seit letzter Woche engmaschig statt. Eine Aufhebung des Abkochgebotes wird erst nach mehrfachen negativen Beprobungen des gesamten Wasserversorgungsgebietes erfolgen. Die nächsten Ergebnisse werden am Donnerstag, den 19.10.2023 erwartet, woraufhin weitere Informationen veröffentlicht werden.

    10.10.2023:

    Bei einer Kontrollbegehung des Hochbehälters Karlsberg wurde eine mikrobiologische Verunreinigung durch einen Fremdkörper in einer Wasserkammer festgestellt.  Da eine Verbindung der Wasserversorgung Karlsberggruppe zum Leitungsnetz der Gemeindewerke Stammbach besteht, ist auch hier eine Verunreinigung nicht auszuschließen. Aufgrund dessen ordnet das Gesundheitsamt des Landratsamtes Hof vorsorglich mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot im Bereich der Wasserversorgung Stammbach an. Des Weiteren schreibt das Gesundheitsamt eine Chlorung des Wassers vor, die ab dem 11.10.2023 durchgeführt wird.

    Vom Abkochgebot betroffen sind:

    • Ortsgebiet von Stammbach
    • Gundlitz mit Hohenbuchen und Anwesen Herrnschrot Nr. 52
    • Wochenendhausgebiet Rindlas
    • Einzeln Wildenhof (West); Bergmannseinzel und Schießhaus und der Weiler Senftenhof,
    • Folgende Ortsteile des Marktes Wirsberg (Landkreis Kulmbach): Cottenau, Weißenbach, Osserich
    • Bereiche der Karlsberggruppe

     

    Die folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:  

    • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
    • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
    • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
    • Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
    • Zahnarztpraxen ist vorgeschrieben, vorgeschaltete DVGW geprüfte Wasserfilter zu verwenden.
    • Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.

    Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, werden wir Sie wieder informieren.

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